Das Urteil vom 24.02.2021 wurde in schriftlicher Form mit Begründung, vierzig Seiten
umfassend, zugestellt.
Die Verursacherin hat ab diesem Datum einen Monat Zeit dagegen vorzugehen und eine schriftliche Revisionsbegründung vor Gericht abzugeben.
Anschließend geht die Akte mit der Revisionsbegründung zur Generalstaatsanwaltschaft,
die hierzu eine Erklärung fertigt.
Die Verursacherin hat danach zwei Wochen Zeit, eine Gegenerklärung abzugeben.
Ist dies geschehen geht die Akte zum Oberlandesgericht, das schließlich über die Revision entscheidet.
Nachdem das Urteil der Revisionsverhandlung, in offizieller Form
per Post zugestellt wurde,
hatte die Verursacherin vier Wochen Zeit ihren Revisionsantrag zu stellen, was auch direkt von Ihrem Anwalt gemacht wurde.
Unser Anwalt sowie die Staatsanwaltschaft haben auch direkt ihre Statements
zu den Begründungen des Revisionsantrages der Verteidigung abgegeben
und diese widerlegt.
Von der Verursacherin wurde wieder der Richter als befangen und fehlerhaft angesehen, genau wie zuvor der Richter der Berufungsverhandlung.
Auch wurde der Gutachter Professor und Dr. der Epileptologie
bemängelt und sein Gutachten angezweifelt.
Dies ist dann der dritte Gutachter, bzw. das dritte Gutachten,
das von der Fr. F. abgelehnt wird, da nicht das drin steht was Fr. F. gerne hören würde.
Anstatt froh zu sein, dass sie nicht unter Epilepsie in irgendwelcher Form leidet,
und nichts dieser Art bei Ihr diagnostiziert worden ist,
beharrt sie weiter darauf, dass der Unfall durch einen einmalig aufgetretenen Anfall verursacht worden ist und sie deswegen freigesprochen werden muss.
Für uns ist dies alles unglaublich.
Ihr Anwalt, versucht alles Mögliche den Unfall
auch in diesem Licht darzustellen. Die Art und Weise wie er dabei vorgeht bzw. vorgegangen ist war für uns sehr erschreckend
Frau F. fährt auch weiter Auto
und es wurde keinerlei ärztliche Behandlung bezüglich Epilepsie
bei Ihr bis zum letzten Verhandlungstag festgestellt.
Sie schweigt auch weiterhin und will unserer Meinung nach, weiterhin keine Verantwortung übernehmen, für das was sie angerichtet hat.
Nun warten wir auf die Entscheidung des Oberlandgericht, ob dieses, nach unserer Meinung, schreckliche Schauspiel vor Gericht weiter geht.
Die Oberstaatsanwaltschaft und das OLG ließen sich lange Zeit,
um allen Vorwürfen der Verursacherin wie
Verfahrensfehler usw. nachzugehen
Für uns ist das auch ein Zeichen,
dass dies sehr gewissenhaft gemacht wurde
Das OLG Saarland hat jetzt einen Beschluss gefasst :
"Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgericht Saarbrücken- 10. kleine Strafkammer- vom 24. Februar 2021 wird offensichtlich
unbegründet
verworfen"
Frau F. hat ab der Zustellung des Beschlusses vom OLG Saarland vier Wochen Zeit beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde über den Beschluss des OLG einzureichen
Ansonsten wird das Urteil, welches nach unserer Meinung
nach wie vor sehr milde ausgefallen ist,
rechtskräftig und sie ist schuldig verurteilt.
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