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Zeitungsbericht Bildzeitung Saarland 08.02.2018
Der Prozess begann für uns mit einem Schlag ins Gesicht.
Die Verursacherin bot uns direkt zu Prozessbegin 10000,-€ an,
wenn die Anklage fallen gelassen würde.
Wir waren sprachlos und geschockt zugleich.
Dieses Angebot lehnten wir natürlich ab
Im Vorfeld der Ermittlungen drang durch, dass Frau F schon länger, nach eigenen Angaben, gesundheitliche Probleme hat.
Für uns war es dann im Verlaufe der Verhandlung eigentlich glasklar,
diese Person gab direkt bei den Polizisten noch an der Unfallstelle an, schon länger gesundheitliche Probleme und Panikattacken zu haben,
sogar schon einmal während der Fahrt anhalten musste
und Ohnmächtig wurde.
Auch einen Auffahrunfall verursacht zu haben.
Und dennoch ist sie weiter Auto gefahren und hat so billigend in Kauf genommen Personen zu schaden.
Das war für uns mehr als fahrlässige Tötung.
Das diese Aussagen der Frau F. dann wegen angeblichen Belehrungsfehler aus dem Protokoll gestrichen werden mussten,
konnten wir nicht verstehen.
Die Notärzte versuchten noch eine Stunde lang im RTW das Leben unseres Christophers zu retten, leider erfolglos.
Nach dieser Stunde wurde Frau F im Krankenhaus mitgeteilt,
dass es einen Toten bei dem Unfall gegeben hat
und nun gegen sie ermittelt wird.
Von diesem Zeitpunkt an schwieg sie und machte keine Aussage mehr.
Und alles was sie zuvor zu den Polizisten gesagt hatte, zählte nicht mehr.
Unglaublich
Auch ist es unfassbar dass eine Angeklagte nichts aussagen muss und einfach schweigen kann, was sie dann auch im Prozess gemacht hat.
Dies machte uns klar,
dass diese Person absolut nicht daran interessiert ist,
die Wahrheit an den Tag zu bringen.
Es wurden dann noch einige Zeugen vernommen.
Was wir auch nicht verstehen konnten, dass das Handy der Frau F.
an der Unfallstelle nicht eingezogen bzw. kontrolliert wurde.
Sie hatte es laut Zeugenaussagen direkt nach dem Unfall in der Hand
und auch wohl an der Unfallstelle direkt nach dem Unfall benutzt.
Schuldmindernd wurde der Verursacherin noch zugesprochen,
dass sie sich entschuldigt hatte
und dass sie geständig war.
Sie gab zu, den Unfall verursacht zu haben,
aber schwieg warum es passiert ist.
Und somit war eine Sache die für uns eigentlich klar gewesen ist,
wieder offen
Zeitungsbericht Bildzeitung Saarland 09.02.2018
Die Richterin sprach dann Ihr Urteil :
" Im Namen des Volkes
Die Angeklagte wird wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in 5 tateinheitlichen Fällen,
zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt
Die Vollstreckung wird zur Bewährung ausgesetzt
Die Bewährung wird auf 3 Jahre festgesetzt.
Der Angeklagten wird aufgegeben, einen Betrag von 10000,- Euro an Bike Aid zu zahlen
Gegen die Angeklagte wird ein Fahrverbot von 3 Monaten verhängt. "
Zeitungsbericht Bildzeitung Saarland 22.02.2018
Für uns Nichtjuristen und Eltern deren Kind totgefahren wurde,
ist dieses Urteil schwer zu verstehen
Wir werden oft nach Gerechtigkeit gefragt.
Was ist Gerechtigkeit?
Wie es im alten Testament steht Auge um Auge, Zahn um Zahn ?
Selbst wenn das alte Testament Gültigkeit hätte, würde es unseren wundervollen Sohn, Bruder und Freund nicht mehr zurückbringen.
Gerechtigkeit wird es für uns nicht geben,
egal wie das Berufungsurteil ausfallen wird.
Gerechtigkeit müsste es in der Form geben, dass all die wundervollen Söhne und Töchter die noch am Straßenverkehr teilnehmen können, vor solchen Personen in Zukunft geschützt werden.
Wir denken an die vielen Menschen denen ähnliches Schicksal widerfahren ist. Denen ein geliebter Mensch, durch die Schuld eines anderen genommen wurde und sich mit solch ähnlichen Urteilen bis an ihr Lebensende abfinden müssen.
Was ist ein Jahr Gefängnis auf Bewährung ?
3 Monate Fahrverbot ?
10000 Euro ?
3 Monate Fahrverbot bekommt man laut unserem Gesetz für Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 kmh innerorts und 70kmh außerorts
3 Monate Fahrverbot beim zweiten Promilleverstoß über 0,5 im Straßenverkehr,
3 Monate Fahrverbot beim zweiten Drogenverstoß im Straßenverkehr,
und dies alles, ohne das ein Mensch, in irgendwelcher Form, bei diesen Verstößen
zu Schaden gekommen ist.
Wie steht das dann im Verhältnis zu einem Menschenleben?
Am 06.November 2018 geht es morgens um 9:30 Uhr in die Berufungsverhandlung vor das Landgericht Saarbrücken.
Berufung wurde nicht nur von unserer Seite, als Nebenkläger eingelegt, sondern auch Seitens der Verursacherin.
Das Urteil vom 08.02.2016
scheint Ihr offensichtlich auch nicht gerecht zu sein.
Zeitungsbericht Bildzeitung Saarland 07.11.2018
Für uns war der erste Tag der Berufungsverhandlung wieder sehr anstrengend
und auch enttäuschend.
Es mussten wieder Aussagen, auf Antrag des Verteidigeranwaltes aus dem Gerichtsprotokoll wegen fehlender Belehrung an der Unfallstelle gestrichen werden und dürfen somit nicht zur Urteilsfindung benutzt werden.
Die Verursacherin plädiert im Berufungsprozess jetzt auf einen epileptischen Anfall.
Im zweiten Tag der Berufungsverhandlung waren die ärztlichen Berichte und Statements der Ärzte und Neurologen im Vordergrund,
seitens der Angeklagten
und seitens der Staatsanwaltschaft bzw. der unabhängigen Gerichtsmedizinerin und eines Neurologen.
Die Verteidigung versuchte alles auf einen epileptischen Anfall zu schieben. Frau F. schwieg weiter zu allem.
Erschreckend war,
dass die Verursacherin weiterhin im Straßenverkehr unterwegs ist,
was den Staatsanwalt jetzt auch zum Handeln bewegte.
Die Sachverständigen legten ganz klar fest,
dass es sich nicht um einen epileptischen Anfall gehandelt haben kann,
der nötig gewesen wäre um solche Ausfallerscheinungen zu haben,
um diesen Unfall zu verursachen.
An diesem Morgen wurde die Beweisaufnahme geschlossen.
Es wurde von dem Verteidigeranwalt, unserer Anwältin und dem Herrn Staatsanwalt und auch von uns ein Schlussplädoyer gehalten.
Das Plädoyer des Staatsanwaltes, welches alles genau auf den Punkt brachte, gab genau das wieder was wir auch über das Verhalten der Angeklagten empfunden bzw. gedacht haben, dass er ihr vor dem Amtsgericht im Februar noch Reue abgenommen hatte, von der jetzt überhaupt nichts mehr zu sehen wäre.
Wir bekamen dann als Vorletzte das Wort und die Möglichkeit uns noch zu äußern.
Und taten dies dann auch :
Die Verursacherin bekam dann als letzte,
die Möglichkeit sich noch einmal zu allem zu äußern und
das Schlusswort als Angeklagte zu sprechen
Sie schwieg jedoch weiterhin
Richter und Schöffen zogen sich dann zur Urteilsfindung zurück
Nach zwei Stunden gab es dann die Urteilssprechung
Der Richter wies die Berufung der Angeklagten zurück
Auch unsere Berufung wurde zurückgewiesen
und somit wäre der Urteilsspruch vom Amtsgericht im Februar 2018 wieder rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel der Angeklagten sprich Revision eingelegt werden.
Für uns ist das alles nicht zu verstehen,
denn wie schon erwähnt,
von Augenblicksversagen kann hier keine Rede sein, wenn man 3km durch Warntafel und Blinklichter fährt die auf eine Vollsperrung hinweisen.
Diese Person hat nach eigenen Aussagen und der ihrer Freunde,
auch wenn diese vor Gericht wegen fehlender Belehrung nicht verwendet wurden und aus dem Protokoll gestrichen werden mussten,
schon länger Probleme mit oder während dem Autofahren und hat somit billigend in Kauf genommen, jemanden zu verletzen oder wie es leider passiert ist einen jungen Menschen, unseren Sohn, tot zu fahren.
Ihre Berufung wurde auch zurückgewiesen und es wurde festgestellt dass es kein epileptischer Anfall gewesen sein kann.
Selbst dieser Versuch der Angeklagten, alles auf eine Krankheit zu schieben wurde vom Gericht in keinster Weise geahndet bzw. bestraft.
Der Richter erklärte uns noch seine Entscheidung
anhand eines Beispieles :
Wenn jemand ein Messer direkt in das Herz eines Menschen sticht ist es unumgänglich und gewollt das der Betroffene stirbt.
Wenn jemand jedoch ein Messer in den Bauch rammt oder in den Rücken sticht, führt dies nicht unbedingt zum Tod und wenn doch,
hat es der Täter nicht zu hundert Prozent gewollt.
Diese Erklärung ist schwer nachzuvollziehen
zumindest für uns Nichtjuristen und Eltern eines wunderbaren Sohnes,
der unschuldig am Stauende zur falschen Zeit stand.
Für uns war und ist
dieses Urteil ein Stich mitten ins Herz, denn unser unbeschwerdes Familienleben wurde am 14.08.2016 brutal zerstört.
Bildzeitung Saarland
In dem Revisionsantrag wurde nicht mehr von einem
fokalen epileptischen Anfall oder eines grand mal Anfall ausgegangen,
sondern jetzt von einer Absence.
Das OLG muss jetzt entscheiden ob der Revision stattgegeben wird
oder abgewiesen wird
Wir hoffen dass dieser Person vorab auf jeden Fall,
die Fahrlaubnis entzogen wurde,
damit sie nicht weiteres Grauen im Straßenverkehr anrichten kann.
Dieser Person ist nicht Bewusst was sie verursacht hat und welchen Schaden und Unheil sie über eine ganze Familie gebracht hat
Das OLG Saarland hat dem Revisionsantrag der Verursacherin stattgegeben und an das Landesgericht Saarbrücken zurückverwiesen.
Begründung war unter anderem, dass nicht genug auf die angebliche epileptische Absence
der Verursacherin eingegangen wurde.
Somit wird im November 2019 wieder neu verhandelt
Die Verhandlungen Ende November wurde auf Antrag der Verursacherin verschoben.
Dies bedeutet für uns weitere zweieinhalb Monate warten.
Die öffentliche Verhandlung am Landgericht Saarbrücken
findet nun am 31.01. dem 04.02. und dem 07.02. 2020
jeweils 9:00 Uhr statt.
Es sind dann bereits 1264 Tage nach dem schrecklichen Geschehen vergangen.
Bildzeitung Saarland 30.01.2020
Und schon wieder werden Wunden aufgerissen, dies passt nicht so ganz,
denn diese Wunde, der Verlust des eigenen Kindes, wird wohl nie verheilen.
Bericht SR.de
Am ersten Prozesstag wurden wieder fast alle Zeugen geladen und erneut vernommen.
Über Einzelheiten und Verhalten an diesem Tag,
wird später berichtet,
da es zurzeit noch ein laufender Prozess ist.
Es ist unvorstellbar wie empathielos sich im Gerichtssaal benommen wurde, was uns auch dazu gebracht hatte den Herrn vorsitzenden Richter, beim Verlesen des schrecklichen Geschehens vom 14.08.2016, durch unseren Anwalt zu unterbrechen.
Bildzeitung Saarland 01.02.2020
Bild online
An dem zweiten Verhandlungstag,
sollten die von Gericht bestellten Gutachter gehört werden.
Dieser zweite Tag begann mit einer Überraschung,
auch hier erst später Einzelheiten,
da der Prozess noch am Laufen ist.
Bericht SR.de
An diesem Tag sollte die Urteilsfindung stattfinden.
Auch dieser Tag wurde mit überraschenden weiteren Erkenntnissen begonnen.
Der Verursacherin wurde nach der Berufungsverhandlung 2018 die Fahrerlaubnis von der Führerscheinstelle Pirmasens entzogen.
Der Führerschein wurde ihr
nach dem Erstellen eines Gutachtens
über Ihre Fahrtauglichkeit 2019 wieder ausgehändigt.
Sie ist seitdem wieder im Straßenverkehr unterwegs.
Es wurden von der Verteidigung neue Beweismittel eingereicht
und einen Antrag gestellt.
Das Gericht kam danach zu dem Entschluss,
dass an diesem Freitag keine Urteilsfindung stattfinden könne und so wurden weitere Verhandlungstermine angesetzt.
Einzelheiten folgen nach Urteilssprechung.
Es ist unglaublich was vor Gericht alles von der Verteidigung versucht bzw. eingereicht wird.
Dies waren Kurztermine,
der 20.03. war sehr speziell
Die von Gericht bestellten Gutachter gaben ihr Statement zu den eingereichten Beweismittel der Verteidigung ab.
Verteidigung reichte erneut neue "Beweismittel"
und wieder einen Antrag ein.
Es wurde ein neuer Termin auf den 08. Mai angesetzt.
SR Aktueller Bericht vom 30.04.2020
Die Gutachter beurteilten die eingereichte Unterlage der Verteidigung,
Nach Ihrem Statement und der anschließenden Fragerunde wurden die Gutachter von dem Gericht als nicht mehr benötigt angesehen und entlassen.
Was sich dann im Gerichtsaal abspielte, nachdem die Gutachter den Gerichtssaal verlassen hatten,
war für uns wieder mal unglaublich.
Einzelheiten folgen
Vom Gericht wurde nach den Anschuldigungen der Verteidigung gegen den gerade entlassenen Gutachter,
ein neuer Termin auf 25.05.2020 angesetzt und es sollen noch zwei Zeugen für diesen Tag geladen werden.
Es soll den Anschuldigungen der Verteidigung
gegen die Gutachter nachgegangen werden
Dieser Verhandlungstag war
sehr enttäuschend für uns gewesen.
Leider ist es der Verteidigung gelungen diesen Prozess zum Platzen zu bringen und es wurde kein Urteil gesprochen.
Was dem Gutachter vorgeworfen wurde,
haben wir anders gesehen.
SR aktueller Bericht vom 25.05.2020
Bericht Saarbrücker Zeitung 27.05.2020
SR online Nachrichten 27.10.2020
Für diesen ersten Tag sollte eigentlich das neu erstellte Gutachten des Gutachters vorliegen.
Als Gutachter ist ein Chefarzt Prof Dr. med. C. B.
Facharzt für Neurologie, Zertifikat Epileptologie, einer
Fachklinik für Epileptologie bestellt worden.
Leider ist das Gutachten für den heutigen Termin noch nicht rechtzeitig fertig gewesen, um es allen Beteiligten mit genügend Vorlauf auszuhändigen, da der Gutachter
noch Auswertungsmaterial in elektronischer Form benötigte.
Aus diesem Grund war der heutige Termin recht kurz.
Es waren im Vorfeld alle Zeugen und Gutachter auf den nächsten Termin,
den 10. November 8:00Uhr umgeladen worden.
Überrascht waren wir, dass ein neuer Staatsanwalt anwesend war und die beiden Schöffen ausgetauscht wurden
An dem heutigen Tag wurde nochmals das schreckliche Geschehen vom 14.08.2016 vom Herrn Vorsitzenden Richter
geschildert und was Prozesstechnisch bis zum heutigen Verhandlungstag schon alles geschehen war.
Zum Abschluss wurden wieder zwei Anträge
der Verteidigung gestellt.
SR aktueller Bericht vom 27.10.2020
Auch dieser Tag begann mit einer Überraschung
Die noch verbliebene Gerichtsmedizinerin hatte sich wohl zwischenzeitlich beim Richter gemeldet, und Ihr Bedenken gegen sich selbst geäußert,
dass sie nicht mehr weiß wie lange sie noch unbefangen agieren könne, da es nun Anschuldigungen außerhalb dieses Prozesses gegen Sie geben würde und Sie sich
deswegen nun auch anwaltlich vertreten lassen würde.
Der Richter hat daraufhin die Gerichtsmedizinerin aus Sorge der Befangenheit entlassen und somit auch dem Antrag der Verursacherin stattgegeben.
Die Verursacherin bzw. Ihr Anwalt stellte dann wieder einen weiteren Befangenheitsantrag gegen die Kammer.
Für diesen zweiten Verhandlungstag waren alle Zeugen
geladen worden und wurden nacheinander verhört.
Für die Zeugen wird es verständlicher Weise immer schwerer sich an Details zu erinnern, da das schreckliche Geschehen
schon über vier Jahre zurückliegt.
Es war auch der technische Gutachter und
auch der neue Gutachter Professor Dr. B. Spezialist der Epileptologie aus Bielefeld anwesend.
Das technische Gutachten wurde nochmals durchgegangen
und bewertet.
Für uns Eltern, anwesende Familie und Freunde war es wieder sehr schwer alles zu ertragen, insbesondere die von der Verteidigung permanente Infragestellung von den Aussagen der Zeugen, was wohl für Juristen normal ist, aber nicht für Eltern die Ihr Kind bei diesem Unfall verloren haben.
Für den 17.11.2020 wurden noch die behandelnden Ärzte aus dem Schlaflabor Völklingen geladen, die 2016 und 2018 die Verursacherin dort untersucht haben.
SR online Nachrichten 10.11.2020
An diesem Tag war auch der Gutachter anwesend.
Es wurden nacheinander die Ärzte vernommen und sie sollten ihre Auswertung bzw. das Ergebnis Ihrer Untersuchung vom Schlaflabor 2016 und 2018, vor Gericht nochmals erläutern.
Der Gutachter hatte wohl eine andere Sicht der Auswertungen, stellte sein Gutachten aber noch nicht vor.
Für den 24.11.2020 ist noch ein Arzt geladen,
der bis dorthin Zeit hat seine Beurteilung von 2016 nochmals durchzuschauen und dann vor Gericht zu erklären.
Der Arzt arbeitet zwischenzeitlich nicht mehr in Völklingen, und konnte sich deswegen nicht vorbereiten.
Für den 24.11.2020 ist auch die Vorstellung des Gutachtens des Professor Dr. B. geplant.
Die Verursacherin reichte kurzfristig einen Antrag bei Gericht ein, den Termin für den 24.11. zu verschieben. Das Gericht gab dem Antrag statt und somit verschiebt sich wieder einmal alles.
Wir hoffen, dass am 11.12.2020 die Verhandlung fortgesetzt wird
An dem 11.12.2020 wurde die Verhandlung fortgesetzt und begann gleich mit einem weiteren Befangenheitsantrag der Verteidigung, diesmal gegen den Gutachter Professor Dr. B.
Anschließend wurde der Arzt, der 2016 die Untersuchung im Schlaflabor gemacht hatte vernommen.
Er sagte auch aus, dass ein Schlaflabor keine Einrichtung wäre, um Epilepsie abzuklären. Bei Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten würden den Patienten immer eine Empfehlung zur weiteren Abklärung durch einen
Neurologen ausgesprochen.
Nach dieser Vernehmung stellte die Verteidigung einen weiteren Antrag gegen das noch nicht vorgestellte Gutachten des Professors und es wurde die Verhandlung wieder unterbrochen.
Für uns Nichtjuristen war dies alles mal wieder schwer nachvollziehbar und zu verstehen,
dass so etwas überhaupt geht.
Nach längerer Unterbrechung stellte der Gutachter
dann doch sein sehr ausführliches Gutachten vor, mit dem Resultat, dass es sich in diesem Fall um keinen
epileptischen Anfall gehandelt habe.
Danach begann die Fragerunde
Wie dabei die Verteidigung gegen das Gutachten und den Gutachter vorging war wieder einmal für uns erschreckend.
Auch die Wortwahl des Verteidigers:
„ich möchte es nicht beim Leben meiner Kinder beschwören“,
machte uns sprachlos und schockiert.
Dass es hier bei diesem Prozess auch um das Leben unseres Kindes geht, welches durch seine Mandantin ausgelöscht wurde, erschien uns hier als Eltern nicht mehr präsent zu sein und wir fanden diese Wortwahl mehr als unpassend.
Der Verteidiger scheint für uns nach dieser Redensart wohl selbst Kinder zu haben und Papa zu sein.
Wir wünschen Ihm dennoch,
dass er lange an dem Leben seiner Kinder Freude hat,
so wie wir es mit unserem Chris hatten und Ihm und seinen Kindern ein so schreckliches Schicksal, wie das unserer,
dass eine Person wie seine Mandantin,
sein Kind totfährt, erspart bleibt.
Nach der Befragung durch den Verteidiger, die sehr lange dauerte, kündigte dieser auch weitere Anträge an.
Das Gericht entließ, nachdem keine Fragen mehr waren, unvereidigt den Gutachter, schloss es aber nicht aus nochmals auf Ihn zurückzugreifen.
Als weitere Termine wurden der 21.12.2020 als Kurztermin
und der 05.01.2021,
mit der Vorbereitung auf das Plädoyer festgelegt.
Auch dieser Termin am 05.01.2021 ist bis jetzt noch öffentlich, mit Corona Einschränkungen.
Wir hoffen, dass diese zermürbende Gerichtsodyssee
nun dem Ende zugeht.
An diesem Termin wurden keine Anträge eingereicht und dauerte auch nicht lange
Die Hoffnung auf ein Urteil wurde heute schnell zerstört
Von dem Herrn Vorsitzenden Richter wurde am letzten Prozesstag noch gebeten weitere Anträge im Vorfeld zu stellen.
Diese Bitte des Richters wurde allerdings von der Verteidigung
in keinster Weise beachtet.
Der heutige Gerichtstag begann dann direkt mit zwei aufeinanderfolgenden Anträgen der Verteidigung
in denen der Gutachter Prof. Dr. B.,
wie auch der erste Gutachter Herr W. am 08.05.2020,
der Lüge bezichtigt wurde
Im zweiten Antrag wurde
das Gutachten des Professors der Epileptologie
angezweifelt.
Gericht wies nach Pausen zwischen den beide Anträgen den jeweiligen Antrag zurück.
Anschließend stellte der Verteidiger
vier weitere Beweisanträge.
Das Gericht vertagte darauf die Verhandlung auf den
22.01.2021 13:00 Uhr
Die Verteidigung stellte für diesen Freitag,
kurz vor dem Stattfinden,
einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens,
da es laut Verteidigung durch das Corona bedingte Stoßlüften zu kalt im Gerichtssaal wäre.
Dieser Antrag wurde vom Gericht zurückgewiesen.
Die Verteidigung stellte daraufhin einen weiteren Antrag auf Aussetzung der auch auf die Corona Pandemie
zurückzuführen ist.
Diesem Antrag gab das Gericht statt und somit wurde der heutige Tag als Kurztermin durchgeführt,
Die Anträge der Verteidigung vom letzten Prozesstag wurden zurückgewiesen.
Aus unserer Sicht drehen wir uns in diesem für uns endlos erscheinenden und psychisch belastenden Verfahren im Kreis, ohne weiterzukommen.
Der nächste Termin wurde auf den 10.02.2021,
8:00 Uhr festgelegt
Wir hoffen, dass dieser Termin stattfindet
und nicht wieder von der Verteidigung zerstört wird.
An diesem Tag konnten wir leider nicht teilnehmen,
da wir vom Gesundheitsamt in Quarantäne gesetzt wurden.
Es gab an diesem Morgen auch kein Urteil
Die Verteidigung stellte wieder zwei Anträge, die ein Plädoyer und ein Urteilsspruch weiter hinauszögern.
Einer der Anträge richtete sich gegen das erstellte Gutachten
des Professor Dr. der Epileptologie.
Die Verursacherin stellte einen Antrag auf ein neues Gutachten und einen neuen Gutachter.
Der Herr Vorsitzende Richter und die Schöffen möchten sich ausreichend Zeit nehmen den sehr ausführlichen Antrag zu prüfen und dann zu entscheiden.
Der nächste Termin wurde somit auf den 24.02. gesetzt.
Es sind bis zu diesem Zeitpunkt schon
fünf Gutachter für diesen Fall tätig gewesen.
SR aktueller Bericht vom 10.02.2021
Dieser Prozesstag begann mit der Stellungnahme des Gerichtes
über den am letzten Prozesstag
eingereichten Beweisantrag des Verteidigers.
Das Gericht wies den Antrag zurück, begründete dies auch in unseren Augen sehr gut und sah den Klinikdirektor Prof. Dr. med. B. Facharzt für Neurologie, Zertifikat Epileptologie, durchaus als fachkundiger Gutachter in Sachen Epilepsie an.
An diesem Tag wurden endlich auch keine Beweisanträge und
Befangenheitsanträge von der Verursacherin gestellt
und das Gericht konnte die Beweisaufnahme schließen und die Plädoyers konnten gehalten werden.
Der Verteidiger der Verursacherin war unserer Meinung nach
sehr emotional und griff direkt die Schöffen persönlich an
ob sie sich überhaupt schon mal das Urteil des OLG zu dieser Revision angesehen hätten.
Sie sollten sich doch auch mal vorstellen
seine Mandantin wäre Ihre Tochter.
Er griff auch den Vorsitzenden Richter und den Staatsanwalt an,
prangerte auch wieder das Gutachten und den Gutachter an,
auch unseren Anwalt.
Wir waren verwundert und schockiert,
dass man sich vor Gericht so benehmen darf,
der Verteidiger sprach auch von Rechtsbeugung in diesem Prozess und brachte auch Vergleiche
mit der türkischen und russischen Gerichtsbarkeit
und die Verurteilung des russischen Oppositionspolitiker Nawalny.
Wir fragten uns ob man als Verteidiger
wirklich solche Freiheiten vor Gericht hat.
Der Staatsanwalt hielt sein Plädoyer sehr sachlich,
ohne auf die in unseren Augen sehr provozierenden
und emotionalen Anmachen des Verteidigers groß einzugehen.
Er kritisierte aber auch das Auftreten
der Verteidigung in diesem Prozess.
Der Staatsanwalt sah es als ganz klar erwiesen an,
dass es sich bei Frau F. zum Unfallzeitpunkt nicht um einen
epileptischen Anfall gehandelt haben kann.
Auch unser Anwalt hielt dann sein Plädoyer,
in dem er auch zum Ausdruck brachte,
dass es hier nicht nur um das eine Jahr Gefängnis
der Verursacherin geht,
so wie es der Verteidiger mehrmals lautstark
in seinem Plädoyer gesagt hatte,
sondern dass es um das Leben eines jungen Menschen geht
und um das damit entstandene Leid bei uns,
der hinterbliebenen Eltern, Familie und Freunde.
Er erwähnte auch dass die Verursacherin eigentlich
großes Glück gehabt hätte,
dass Sie nach so einem Crash den sie verursacht hatte,
ohne eigene größeren Verletzungen aus
ihrem Auto aussteigen konnte.
Beide Plädoyers von Staatsanwalt und unserem Anwalt,
ließen den Revisionsprozess nochmals Revue passieren
und stellten wieder einmal in unseren Augen ganz klar da, dass es sich nicht um einen epileptischen Anfall gehandelt haben kann.
Danach ergriff der Richter direkt das Wort,
wir wollten dann eigentlich noch unsere Sicht vortragen,
was vom Richter dann als problematisch angesehen wurde,
weil dadurch die Prozessordnung
durcheinandergeraten würde.
Nach kurzer Beratung mit unserem Anwalt
verzichteten wir dann auf unser Plädoyer,
um nicht noch Zündstoff für einen Prozessfehler zu liefern.
Der Verursacherin wurde noch als letztes,
vom Richter die Möglichkeit gegeben,
etwas zu sagen
Sie antwortete darauf
" Nein Danke "
unser drei Seiten-Plädoyer, wenn auch nicht vorgetragen
Die Kammer zog sich zur Urteilsfindung zurück
Nach zwei Stunden sprach der Richter dann das Urteil
Die Angklagte ist schuldig der fahrlässigen Tötung
in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in
5 tateinheitlichen Fällen.
Er sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte voll schuldfähig zum Unfallzeitpunkt war und bestätigte so das Urteil vom Amtsgericht, allerdings in abgeschwächter Form
1 Jahr Gefängnis auf zwei Jahre Bewährung, anstatt drei wie von dem Amtsgericht verhängt wurde
4800,- Euro Geldstrafe an eine gemeinnützige Einrichtung, anstelle der 10000 Euro vom Amtsgericht
Die 3 Monate Fahrverbot wurde aufgehoben
Der Richter begründete das Urteil noch sehr ausführlich,
sprach alles, auch das Gutachten der Führerscheinverhandlung
aus Pirmasens an,
sah es als Rosinenpickerei der Angeklagten.
Der Richter kritisierte auch die Art und Weise wie sich die Verteidigung während des Prozesses verhalten hatte.
Während der Urteilsverkündung durch den Richter,
die auch eine Zeit lang dauerte, schaute der Verteidiger mehr auf sein Handy als zuzuhören und machte in unseren Augen einen sehr desinteressierten Eindruck.
In der Pause vor dem Urteilsspruch sprach die Verursacherin im Gerichtssaal sehr laut mit ihrem Anwalt,
so dass wir mithören mussten
"Ob dann dieses Jahr noch die nächste Revisionsverhandlung stattfinden würde".
Diese Aussage lässt uns befürchten,
dass diese Frau auch weiter versuchen wird, sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Ihr Verteidiger hatte auch nach der Verhandlung ein kurzes Statement an die Presse gegeben, dass Revision beantragt werde
Frau F. hätte dann ab dem 24.02.2021 eine Woche Zeit Revision einzulegen und das OLG müsste sich wieder damit beschäftigen
und entscheiden ob stattgegeben wird.
SR aktueller Bericht vom 24.02.2021
SOL online 24.02.2021
Bildzeitung 25.02.2021
Bericht SR3 Radio 24.02.2021
Bild online 25.02.2021
Liebe Besucher der Gedenkseite von Chris, diese Seite befindet sich gerade im Aufbau. Es soll an die fast 24 schöne Jahre von und mit unserem Sohn erinnert werden. Die Seite wird stetig wachsen, so wie wir Kraft finden dies zu tun. Das dies nicht ganz so einfach für uns ist, ist sicherlich zu verstehen. Es ist geplant dass noch viele Seiten mit Bildern hinzukommen.
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